Dr. jur. Astrid Deusch begann im November 1991 ihren Dienst
Am 1. November 1991 trat die Juristin Dr. Astrid Deusch ihren Dienst bei der KAB Freiburg als Bildungs- und Rechtsreferentin und Nachfolgerin von Prof. Dr. Renate Oxenknecht-Witzsch an.
Neben Ulf Bergemann und Uwe Terhorst (1. April 1991) war sie die Dritte im Bunde, die 1991 bei der KAB ihre Tätigkeit begann.
Astrid Deusch hat als Rechtsreferentin der KAB unzählige Mitglieder im Arbeits-, Sozial-, Betriebsverfassungs-, Personalvertretungs- und Mitarbeitervertretungsrecht beraten und die Mitglieder erfolgreich vor den Arbeits- und Sozialgerichten sowie vor den kirchlichen Schlichtungsstellen und gegenüber Behörden vertreten.
Mehreren Tausend Betriebsvertreter/innen (MAV, Betriebs- und Personalrat, Scherbehindertenvertretung) hat sie in all den Jahren als Referentin Rüstzeug für die praktische Arbeit vermittelt und Konferenzen auf europäischer Ebene für die KAB durchgeführt.
Die Auseinandersetzung mit dem Thema Sonn- und Feiertagsschutz hat sich gleich zu Beginn ihrer Tätigkeit als Schwerpunkt herausgebildet und bis heute ist sie die gefragte Fachfrau zu diesem Thema.
Astrid Deusch hat den KAB-Bundesverband mehrfach bei Anhörungen im Deutschen Bundestag vertreten und war viele Jahre als Sachverständige im Ausschuss „Gesellschaftliche Grundfragen“ des ZdK für die KAB dabei.
Sie war im Auftrag der KAB eine der Initiatoren zur Gründung der Sonntagsallianz in Baden-Württemberg und ist bis heute deren juristische Beraterin geblieben. Zusammen mit Konrad Seidl, Alfred Gassmann und Hannes Kreller hat sie den Gesprächskreis Sonn- und Feiertagsschutz beim Kommissariat der Deutschen Bischöfe initiiert, der bis heute als bundesweite Austausch- und Initiativplattform für das Thema im kirchlichen Bereich fortbesteht.
Astrid Deusch hat die verbandlichen Gremien der KAB in juristischen Fragen, u.a. bei Satzungsnovellierungen, beraten.
Den KAB-Sachbereich Interessenvertretung hat sie von der Gründung an bis vor wenigen Jahren geleitet und die arbeitnehmerpolitischen Themen der KAB mitgeprägt. Eine erarbeitete Stellungnahme der KAB zur Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes führte bis ins Bundesarbeitsministerium zu einem fachlichen Austausch mit dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester.
In den Bezirken war und ist Astrid Deusch eine gern gesehene Referentin, die nicht nur zu Themen des Arbeits- und Sozialrechts referiert, sondern auch im Erbrecht oder in der Ausländer- und Asylrechtsgesetzgebung zu Hause war.
Im Rahmen interner Umstrukturierungsmaßnahmen im Erzbischöflichen Seelsorgeamt wurde sie zunächst der Arbeitnehmerseelsorge und vor gut drei Jahren dem Referat Kirche in Gesellschaft und Politik zugeordnet. Im Nebenberuf ist sie als Rechtsanwältin in einer für Arbeitnehmer-Arbeitsrecht spezialisierten Anwaltskanzlei tätig.
Neben ihrer beruflichen Tätigkeit hat sie sich viele Jahre der Betreuung und Pflege ihrer Eltern bis zu deren Versterben gewidmet.
Die KAB ist Astrid Deusch zu Dank verpflichtet, durch sie haben nicht nur zahlreiche Frauen und Männer der KAB eine konkrete Hilfestellung im Alltag erfahren. Sie hat die arbeitnehmerpolitische Zielsetzung der KAB auf allen Ebenen engagiert vertreten. Der Kontakt zur KAB besteht auch bei ihrer neuen Aufgabe weiterhin fort, dafür sind wir ihr sehr dankbar. Auch als Mitglied ist sie der KAB Freiburg seit 30 Jahren treu geblieben.
Friedbert Böser