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Grundintention einer Arbeitnehmerpastoral im weitesten Sinne ist die konkrete Verwirklichung einer „Geh-hin-Pastoral“ – und nicht mehr die weitgehend überlebte „Komm-her-Pastoral“. Von der herkömmlichen Betreuungs- und Mitgliederpastoral geht der Weg hin zu einer subjekt- und partizipationsorientierten Pastoral. Merkmale einer solchen Pastoral sind u.a.:
In diesem Bemühen versucht die Arbeitnehmerpastoral (Betriebsseelsorge) die Menschen auf ihren Wegen in den beruflichen, persönlichen und familiären Lebenswelten zu begleiten und Kirche in der Welt von heute zu sein. Dieser pastorale Einsatz ist geleitet vom Leitbild einer prophetischen, solidarischen und missionarischen Kirche Jesu Christi.
Die Arbeit geschieht in Zusammenarbeit mit dem Verband der KAB und den Pfarrgemeinden, deren Verantwortlichkeit für die Welt, in der ihre Glieder leben, das Zweite Vatikanische Konzil, die gemeinsame Synode der Bistümer Deutschlands (Würzburg 1975) und verschiedene kirchenamtliche Verlautbarungen der letzten Jahre besonders hervorgehoben haben. Arbeitnehmerpastoral will auch das zwischen Kirche und Arbeiterschaft leider noch immer schwelende Mißtrauen abbauen, die Menschen zum Engagement in den Betrieben und in der Gesellschaft zu motivieren und die praktische Seelsorge auf die Lebenssituation und Probleme der abhängig beschäftigten Menschen hinweisen.
Verkündigung, Liturgie und Diakonie sind die Grundaufgaben jeder kirchlichen Gemeinde. Insbesondere den Pfarrgemeinden soll zum Bewußtsein gebracht werden, dass diese drei Aufgabenbereiche den Menschen der Industriegesellschaft gerade auch in ihren Veränderungen zur Dienstleistungs-, Kommunikations- und Wissensgesellschaft angemessen sein müssen. Ziel dieser Arbeit ist es, die Situation der Menschen in der Arbeitswelt bewußt zu machen und in der allgemeinen Pastoral zur Geltung zu bringen.
So versteht sich Arbeitnehmerpastoral als Teil der Gemeindepastoral.
Der/die hauptamtliche ReferentIn für Arbeitnehmerpastoral hält den Kontakt zur Arbeitswelt, wo die Menschen einen großen Teil ihrer Zeit in den Betrieben, Werkstätten und Büros verbringen. Die Arbeitsbedingungen und Probleme werden in regelmäßigen Betriebsbesuchen kennengelernt. Nur so können sie verinnerlicht und öffentlich bewußt gemacht werden. Zu diesem Zweck muss auch die Arbeit der Betriebs- und Personalräte als Interessenvertreter der arbeitenden Menschen begleitet und unterstützt werden (Arbeitskreise mit Betriebsräten, Personalräten, MAV-Vertretern, Gewerkschaften auf örtlicher oder regionaler Ebene). Bei der bestehenden und in einzelnen Branchen zunehmenden Arbeitslosigkeit müssen auch Initiativen ergriffen werden, die in Projekten, Beratung, Begleitung von betroffenen Menschen auf ganz neue Wege führen. Aktuelle Fragestellungen ergeben sich auch durch die europäische Einigung (Europäische Betriebsräte; Sozialcharta usw.) und die globalen Wettbewerbsprozesse der Wirtschaft und Konzerne.
Zielgruppengerechte und bedürfnisorientierte Aktivitäten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden auf vielfältige Art und Weise durchgeführt, z.B. Stellungnahmen, Telefonaktionen, Fachseminare, Vorträge, Podiumsdiskussionen, Expertengespräche, Unterschriftenaktionen, Kooperation mit Gewerkschaften und sozialen Netzwerken, Projektarbeit, Öffentlichkeitsarbeit.
Die Gespräche mit pastoralen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf Gemeinde-, Dekanats-, Regional- und Diözesanebene (Dies, Dekanats- und Pfarrgemeinderäte, pastorale Tagungen, Arbeitskreise, Gesprächskreise Kirche und Gewerkschaften, Umsetzung des Wortes der beiden Kirchen zur wirtschaftlichen und sozialen Lage u.v.a.) dienen zur gegenseitigen Information und Planung von Arbeitsschwerpunkten. Markante Ereignisse sind in diesem Zusammenhang auch die Betriebsbesuche mit den Bischöfen, Pfarrern und pastoralen Mitarbeitern.
(15.03.2001/Diözesanpräses Klaus Frey und Referatsleiter Arbeitnehmerpastoral im Erzbischöflichen Seelsorgeamt Freiburg, überarbeitet am 10.08.2006 / Ulf Bergemann)